Beitrags- und Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung des Kleingartenvereins Endemühle e.V.1) Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
2) Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
Die festgesetzten Beträge werden rückwirkend zum 1. Januar des aktuellen Geschäftsjahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
3) Beiträge und Gebühren
a) Aufnahmegebühr
Diese wird als einmaliger Beitrag bei Aufnahme in den Verein erhoben. Sie beträgt € 10 pro Mitglied. Die Summe setzt sich zusammen für: Aushändigung der Satzung des Kleingartenvereins Endemühle e.V., Gartenordnung und Mitgliedsausweis.
b) Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist immer für das laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu entrichten und richtet sich nach den folgenden Mitgliedsformen:
Mitgliedsform Beitragshöhe
Hauptmitglied € 15,00
Zweitmitglied € 2,00
Ehrenmitglied frei
4) Allgemeine Gebühren
a) Fahrtkosten
Bei Fahrten, die in Ausübung der Vereinsarbeit erfolgt, werden nachfolgende Gebühren veranschlagt:
i) Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln lt. Aktuellen Tarifen
ii) Fahrten mit privatem PKW € 0,30/km
b) Sonstige Kosten
i) Adressfeststellungen, Gebührenvorauszahlungen auf öffentlichen Ämtern und ähnliche werden in der jeweiligen Höhe dem Mitglied erhoben
ii) Die entstehenden Bearbeitungsgebühren durch den Kleingartenverein Endemühle e.V. werden dem Mitglied zusätzlich in Rechnung gestellt.
5) Pacht und Gemeinschaftskosten
Pacht pro m² € 0,13
Wasserversorgung und Werterhaltung der Kleingartenanlage
pro Parzelle € 20,00
Nicht erbrachte Gemeinschaftsleistungen pro Stunde € 15,00
6) Strom- und Wasserkosten
Pumpenstrom pro Parzelle € 3,10
Füllung Badebacken pro m3 € 5,00
Die Gebühren für Grund- und Bereitstellung sowie die Preise pro Verbrauchseinheit werden durch den Stromversorger festgelegt. Die Grund- und Bereitstellungspreise werden gleichmäßig auf alle Kleingärten umgelegt, die an die Versorgung angeschlossen sind. Der individuelle Verbrauch an Strom wird mit den vorgegebenen Verbrauchspreisen abgerechnet. Ergibt sich eine Differenz zwischen Gesamtverbrauch aller individuellen Verbräuche und dem Gesamtverbrauch gemäß der Schlussrechnung des Versorgers, kann diese zu gleichen Teilen auf alle Kleingärten umgelegt, die an die Versorgung angeschlossen sind.
7) Grünschnitt Annahme
Kleiner Sack € 2,00
Großer Sack € 3,00
Normal gefüllte Schubkarre € 3,00
8) Mahngebühren
Befindet sich ein Mitglied 7 Tage in seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, erfolgt die erste Mahnstufe. Folgende Gebühren werden erhoben:
a) Erste Mahnung
Eine Mahngebühr von €5 wird erhoben, wenn auf das Zahlungsziel keine Zahlung eingeht.
b) Zweite Mahnung
Eine Mahngebühr von €10 wird erhoben, wenn auf die 1. Mahnung innerhalb von 2 Wochen keine Zahlung erfolgt ist.
c) Dritte Mahnung
Eine Mahngebühr von €15 wird erhoben, wenn auf die 2. Mahnung innerhalb von 2 Wochen keine Zahlung oder Zahlungsvereinbarung erfolgt ist. Zusätzlich erfolgt das gerichtliche Mahnverfahren.
9) Sonstige Beiträge und Gebühren
Sicherheitsleistung bei neuer Pachtvergabe pro Parzelle € 200,00
Mitgliedsbeitrag TKK pro Parzelle laut Beitrags- und Gebührenordnung des TKK Verbands
10) Inkrafttreten
Diese Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 08.05.2022 in der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins Endemühle e.V. beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Alle vorherigen Beitrags- und Gebührenordnungen verlieren zu diesem Datum ihre Gültigkeit.